Zunftrat
Die Aufgaben des Zunftrats
Weibel
Der Zunftweibel präsidiert die offiziellen Zunftanlässe und fördert alle Bestrebungen, die dem Zunftzweck dienen
Statthalter
Der Statthalter ist zusätzlich auch Zeremonienmeister und hat den Zunftmeister wie auch den Zunftweibel zu vertreten, wenn einer dieser beiden nicht amten kann. Er unterstützt den Zunftweibel bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und ist verantwortlich für die Wahrung der Tradition und Bräuche der Fleckenzunft, sowie die Einhaltung des Zunftzeremonials. Er berät den Zunftmeister bei seiner Repräsentationspflicht und übernimmt die Stellvertretung des Kanzlers.
Kanzler
Der Kanzler führt die Protokolle und besorgt die fälligen Korrespondenzen der Fleckenzunft, die ordentliche Berichterstattung in der Presse und ist Stellvertreter des Statthalters.
Säckelmeister
Der Säckelmeister verwaltet das Vermögen der Zunft. Er besorgt das gesamte Rechnungswesen, stellt Jahresrechnung und Voranschlag auf und ist verantwortlich für den Versicherungsschutz.
Zeugherren
Die beiden Zeugherren sind verantwortlich für den Bestand und den Unterhalt des Zunftgutes (Mobiliar, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge). Den beiden Zeugherren obliegen Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie die Verantwortung für die Organisation der Fasnachtsaktivitäten und die Bereitstellung des Zunftautos und der Kutsche. Einer ist Stellvertreter des Archivars.
Archivar
Der Archivar führt das Zunftarchiv. Er sammelt Akten und Veröffentlichungen, die für die Zunft von Interesse sind.