Zunftrat

Die Aufgaben des Zunftrats

Weibel

Der Zunftweibel präsidiert die offiziellen Zunftanlässe und fördert alle Bestrebungen, die dem Zunftzweck dienen

Statthalter

Der Statthalter ist zusätzlich auch Zeremonienmeister und hat den Zunftmeister wie auch den Zunftweibel zu vertreten, wenn einer dieser beiden nicht amten kann. Er unterstützt den Zunftweibel bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und ist verantwortlich für die Wahrung der Tradition und Bräuche der Fleckenzunft, sowie die Einhaltung des Zunftzeremonials. Er berät den Zunftmeister bei seiner Repräsentationspflicht und übernimmt die Stellvertretung des Kanzlers.

Kanzler

Der Kanzler führt die Protokolle und besorgt die fälligen Korrespondenzen der Fleckenzunft, die ordentliche Berichterstattung in der Presse und ist Stellvertreter des Statthalters.

Säckelmeister

Der Säckelmeister verwaltet das Vermögen der Zunft. Er besorgt das gesamte Rechnungswesen, stellt Jahresrechnung und Voranschlag auf und ist verantwortlich für den Versicherungsschutz.

Zeugherren

Die beiden Zeugherren sind verantwortlich für den Bestand und den Unterhalt des Zunftgutes (Mobiliar, Ausrüstungsgegenstände und Fahrzeuge). Den beiden Zeugherren obliegen Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, sowie die Verantwortung für die Organisation der Fasnachtsaktivitäten und die Bereitstellung des Zunftautos und der Kutsche. Einer ist Stellvertreter des Archivars.

Archivar

Der Archivar führt das Zunftarchiv. Er sammelt Akten und Veröffentlichungen, die für die Zunft von Interesse sind.